Unternehmensnachfolge. Ein komplexes Thema, das Fingerspitzengefühl, Erfahrung und Fachwissen erfordert.

Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist eine der wichtigsten Aufgaben für die langfristige Unternehmenssicherung.

 

Nur eine gezielt und rechtzeitige Vorbereitung der Unternehmensnachfolge sichert den Erhalt und die Weiterentwicklung eines Unternehmens. Dabei werden insbesondere die steuerlichen und rechtlichen Aspekte in ihrer Komplexität oft unterschätzt.

 

KURZ ZORN MÖSSNER kennt alle Türen und Tore, hinter denen sich sowohl zukunftsweisende Chancen als auch potentielle Gefahren verbergen. Dank jahrzehntelanger Erfahrung haben wir bereits viele Unternehmen zum Thema Unternehmensnachfolge beraten und begleitet.

 

Wir freuen uns über Ihr Vertrauen. Gerne sind wir Ihr Beratungspartner bei der Planung oder Optimierung Ihrer Unternehmensnachfolge.

Schritt für Schritt. Nähern Sie sich dem komplexen Thema "Unternehmensnachfolge" in 4 Schritten. Mit KURZ ZORN MÖSSNER an Ihrer Seite.

  1. Analyse des Status Quo zur Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge
  2. Vorbereitung und Umsetzung einer Unternehmensnachfolge
  3. Nachlassplanung und Gestaltung
  4. Nachfolgegestaltung

1.   Analyse des Status Quo zur Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge

  • Prüfung der vorhandenen Regelungen u.a. in Testamenten, Erb-, Ehe und Gesellschaftsverträgen
  • Ermittlung der steuerlichen Folgen eines plötzlichen Erbfalls beim Erblasser und bei den Erben
  • Ermittlung der betriebswirtschaftlichen und zivilrechtlichen Folgen des Erbfalls
  • Ermittlung des Unternehmenswertes
  • Erstellung eines Finanzplans mit kurz-, mittel- und langfristigem Kapitalbedarf
  • Erstellung von Planbilanzen unter Berücksichtigung der Folgen der Unternehmensnachfolge
  • Herausarbeiten von Regelungsdefiziten und Ansatzpunkten für steuersparende Rechtsgestaltungen

2.   Vorbereitung und Umsetzung einer Unternehmensnachfolge

  • Unterstützung bei der Planung des Generationswechsels durch interdisziplinär ausgebildete und erfahrene Berater unter Berücksichtigung der Feststellungen des Status quo und der Ziele der Beteiligten
  • Ggf. Überführung des Unternehmens in eine andere Rechtsform (u.a. wegen Haftungsverhältnissen, Steueroptimierung, Eignung für eine schrittweise Nachfolge etc.)
  • Konzepte für eine steueroptimierte Übertragung des Unternehmens unter Ausnutzung von Steuerfreibeträgen, gesellschafts- und erbrechtlichen Gestaltungen sowie der Möglichkeiten der ehelichen Güterstände
  • Vorbereitung und Durchführung der Übertragung von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften innerhalb der Familie
  • Gründung und Betreuung von Familienstiftungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Unternehmensverkäufen in Form eines Management-Buy-Out (Verkauf an externe Manager), eines Management-Buy-In (Verkauf an an eigenes Management) oder eines Verkaufs an Wettbewerber bzw. Finanzinvestoren
  • Optimierung der Liquiditätsbelastung des Unternehmens bei der Übertragung
  • Steueroptimale Absicherung und Versorgung der übertragenden Generation
  • Konzepte für eine schrittweise Übertragung des Unternehmens auf die Nachfolger

3.   Nachlassplanung und -gestaltung

  • Analyse der Ausgangsstruktur des Nachlasses und ihrer Folgen unter Berücksichtigung des familiären Hintergrundes, ehelichen Güterstandes, bereits erfolgter Maßnahmen (Ehevertrag, Erbvertrag, Testament). Erfassung und Bewertung der vorhandenen Vermögenswerte und erfolgter Schenkungen.
  • Abgleich der vorhandenen Vermögensstruktur mit der gewünschten Nachfolge und Herausarbeitung notwendiger Anpassungen, damit die Vermögensstruktur zur Erreichung der gewünschten Nachfolge geeignet ist.
  • Ermitlung und Bewertung der Erbanteile unter Einbeziehung der Folgen möglicher güter- und erbrechtlicher Verienarungen als Instrumende der Nachlassplanung und - gestaltung.
  • Bestimmung des Erbstatus (gesetzliche Erben, pflichtteilgeschützte Erben, testamentarisch bestimmte Erben), der Höhe der Pflichtteile und Berücksichtigung von Vorschenkungen.
  • Bestimmung der gewünschten Erbfolgen. Welcher Erbe sll welche Vermögenswerte erhalten? Gestaltung von Vermächtnissen, Vorschenkungen, Pflichtteilsverzichten etc.
  • Berücksichtigung von Konfliktpotential bei der Nachlassgestaltung und - abwicklung.
  • Gestaltung der Finanzierung von Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüchen.
  • Moderation und Begleitung des Nachfolgeprozesses durch erfahrene Partner von KURZ ZORN MÖSSNER während der Planungs- und Umsetzungsphase.

4.   Nachfolgegestaltung

  • Erstellen von Testamenten, Vermächtnissen, Erb- und Eheverträgen und anderen familien-, erb- und gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen. U.a. unter Beachtung von Pflichtteilsrechten, Zugewinnausgleichsansprüchen und Versorgungsbedürfnissen der Familienangehörigen und des Übergebers.
  • Planung und Gestaltung von Vorschenkungen.
  • Steueroptimale Umsetzung und Sicherung der Ziele und Wünsche der übertragenden Generation.
  • Testamentsvollstreckung durch erfahrene Partner von KURZ ZORN MÖSSNER.

 

Beim sensiblen Thema "Unternehmensnachfolge" ist uns der persönliche Kontakt und das persönliche, gegenseitige Vertrauen sehr wichtig. Alle Kontaktdaten finden Sie >>hier